Unsere Leistungen

Verwaltung von Wohnungseigentum

Als Ihr Verwalter erbringen wir, neben den gesetzlich geforderten Leistungen gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), nachfolgende Sonderleistungen:

Der Wirtschaftsplan wird von uns gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich erstellt. Er dient als Grundlage zur Aufteilung der Kosten nach dem entsprechenden Umlageschlüssel.

In der Jahresabrechnung geben wir Auskunft über die Verwendung von Einnahmen und Ausgaben der betreffenden Immobilie. Diese Unterlagen können die Eigentümer nach Absprache in unseren Büroräumen einsehen.

Als Verwalter laden wir die Eigentümer jährlich zur Eigentümerversammlung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Frist ein.

Gemeinsam mit den Verwaltungsbeiräten legen wir die Tagesordnung sowie die Beschlussvorlagen fest. Die Tagesordnungspunkte der Eigentümerversammlung werden mit den in der Eigentümerversammlung Anwesenden besprochen und soweit erforderlich abgestimmt. Jeder Eigentümer erhält ein Protokoll der Versammlung.

Gemäß des WEG schließt der Verwalter im Namen der Eigentümergemeinschaft Wartungs- und Lieferantenverträge ab. Diese umfassen Versicherungen, Pflegedienste für die Außenanlagen, Raumdienste, Medienversorgung, u. a. m.

Als Ihr Verwalter stehen wir allen Eigentümern zur Lösung von Problemen des Gemeinschaftseigentums zur Verfügung. Für Probleme mit dem Sondereigentum – egal, um welche Art es sich handelt – stehen wir Ihnen selbstverständlich auch zur Verfügung, wobei es problemabhängig ist, ob diese Leistungen kostenlos erbracht werden können.

Der Verwalter überprüft die Leistungen von Handwerkern und sonstigen Lieferanten in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum.

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften werden für jede Eigentümergemeinschaft zwei Bankkonten angelegt und auf deren Namen geführt. Ein Konto für die laufenden Zahlungsein- und ausgänge sowie ein Konto für die Rücklagen.

Jährlich findet auf Wunsch eine Rechnungsprüfung mit den Verwaltungsbeiräten statt. Ansonsten hat jeder Eigentümer bei der jährlichen Versammlung, die Möglichkeit der Einsicht in die detaillierten Unterlagen. Diese Möglichkeit besteht natürlich auch jederzeit nach dem Versammlungstermin, bitte vereinbaren Sie einen Termin bei uns in den Büroräumen.

Gemäß den Bestimmungen des WEG ist der Verwalter verpflichtet, eine ordnungsgemäße kaufmännische Buchführung für jede Wohnungseigentümer-Gemeinschaft einzurichten.

Gemäß dem Verwaltervertrag erfolgt eine jährlich Objektbegehung des Gemeinschaftseigentums mit dem Verwaltungsbeirat. Hierdurch soll die Bausubstanz erhalten und eventuell verbessert werden.